Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeinene Geschäftsbedingungen (AGB) der ZENTRALWÄSCHEREI Chur gültig ab 01.01.2023

Zweck und Geltungsbereich

· Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der ZENTRALWÄSCHEREI Chur Genossenschaft (nachfolgend "ZENTRALWÄSCHEREI") und deren Abnehmer von Wäsche- und Textilpflegedienstleistungen (nachfolgend "Kunde").

· Die nachfolgenden AGB gelten unabhängig davon, ob die Parteien eines Vertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.

· Die AGB gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in vom Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt sind. Abweichungen von den AGB sind für die ZENTRALWÄSCHEREI nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.

· Der Kunde erhält mit Aufnahme der Vertragsbeziehung die AGB mit einem Begleitschreiben zugestellt und anerkennt ohne seinen Gegenbericht die ausschliessliche Geltung der AGB der ZENTRALWÄSCHEREI für abgeschlossene Verträge und/oder für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

Allgemein, Gewährleistung und Haftung

· Der Wäscheaustausch erfolgt gemäss dem Tourenplan der jeweiligen Region. Die Wäsche wird in den von der ZENTRALWÄSCHEREI zur Verfügung gestellten Gitterwagen resp. Gebinde geliefert und abgeholt.

· Die gebrauchte Wäsche ist nach Kunden- und Mietwäsche und innerhalb der jeweiligen Wäsche nach Bett-, Frottier- und Tischwäsche zu sortieren. Eine Sortieranleitung wird gerne zur Verfügung gestellt.

· Die bei der ZENTRALWÄSCHEREI erfassten Wäschemengen sind massgebend. In Rechnung gestellt wird die gelieferte saubere und trockene Wäsche.

· Ist kein Vertrag vorhanden können die ZENTRALWÄSCHEREI oder der Kunde innerhalb von 60 Tagen von der Dienstleistung oder der Beanspruchung der Dienstleistung zurücktreten. Die Auflösung der Zusammenarbeit ist schriftlich zu erfolgen.

· Die ZENTRALWÄSCHEREI gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäss mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die der ZENTRALWÄSCHEREI zur Verfügung steht.

· Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die ZENTRALWÄSCHEREI dem Kunden mitgeteilt hat, dass sie das Reinigungsgut nicht reinigen kann und der Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei Entgegennahme des Reinigungsgutes durch ZENTRALWÄSCHEREI falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder andere Tatsachen gemacht hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen des Reinigungsgutes enthalten sind und die ZENTRALWÄSCHEREI sich darauf verlassen durfte.

· Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor der Reinigung durch die ZENTRALWÄSCHEREI bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen.

· Allfällige Mängelrügen sind der ZENTRALWÄSCHEREI innerhalb von 5 Tagen nach Eingang/Zustellung des Reinigungsgutes schriftlich per E-Mail an info@zwc.ch oder per Brief an ZENTRALWÄSCHEREI Chur, Pulvermühlestrasse 84, 7000 Chur anzuzeigen. Bei zu spät angezeigten Mängeln verwirken die Gewährleistungsansprüche.

· Die Haftung der ZENTRALWÄSCHEREI wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für normalen Verschleiss und Schrumpfungen.

· Hat der Kunde Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen, ist die Haftung von der ZENTRALWÄSCHEREI für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese Gegenstände an dem Eigentum der Zentralwäscherei oder Dritten.

· Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Chur.

Mietwäsche

· Die Mietwäsche ist Eigentum der Zentralwäscherei und ist ausschliesslich durch die Zentralwäscherei zu waschen und zu pflegen.

· Der Kunde ist verpflichtet die Textilien und die zur Verfügung gestellten Gebinde mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Grobfahrlässige Beschädigungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

· Es werden nur die gelieferten Mengen in Rechnung gestellt und keine weiteren Mieten für Lager im Hause erhoben.

· Sollte der Kunde trotz Kontrolle ein mangelhaftes Wäschestück erhalten, ersetzt die ZENTRALWÄSCHEREI dies mit einer Gutschrift, sobald sie es separat und unbenutzt vom Kunden zurückerhält.

· Bestellungen werden an Werktagen bis 24 Stunden vor Auslieferung am Folgetag entgegengenommen. Wochenenden und Feiertage müssen zusätzlich einkalkuliert werden.

· Die Bestellung der Mietwäsche wird per Bedarf ausgeführt, es wird kein definierter Stock pro Artikel zur Verfügung gestellt. Bitte bestellen Sie nur so viele Artikel, wie Sie aktuell benötigen.

· Unsere Mietwäsche ist mit einem RFID Transponder ausgerüstet. Somit ist eine Rückverfolgung permanent gewährleistet.

· Die maximale Mietdauer der Wäsche beträgt 14 Tage. Die Zentralwäscherei behält sich vor, bei zu langen Lagerungen der Artikel beim Mieter die Ware zurück zu ordern und/oder den entsprechenden Mietanteil aufzuschlagen.

· Ungebrauchte, original verpackte Wäsche, die der Kunde zurückgibt und welche ohne Aufbereitung wieder benützt werden kann, wird zu 50% des verrechneten Preises gutgeschrieben.

· Der ZENTRALWÄSCHEREI steht das Recht zu, die sachgemässe Lagerung der Wäsche im Betrieb des Mieters zu überprüfen. Mindestens einmal pro Jahr, in der Regel in der Zwischensaison, kann eine Inventaraufnahme beim Kunden erfolgen.

· Bei Vertragsauflösung hat der Kunde den vollständigen Wäschebestand und sämtliche Transportmittel zurückzugeben.

Kundenwäsche

· Der Kunde orientiert vorgängig die ZENTRALWÄSCHEREI bei einer Anlieferung von neuer Wäsche durch einen Lieferanten oder durch den Kunden selbst. Wird dies versäumt, so kann die ZENTRALWÄSCHEREI keine Haftung für Verluste, Verwechslungen und termingerechte Lieferung übernehmen.

· Wird die Kundenwäsche während der Verarbeitung in der ZENTRALWÄSCHEREI beschädigt, so erhält der Kunde den Zeitwert des Wäschestückes zurückerstattet. Teile, die den Gebrauchswert altershalber unterschritten haben, können nicht ersetzt werden.

· Werden Spezialartikel von der ZENTRALWÄSCHEREI mit einer Vorbehaltserklärung angenommen, so kann sie für allfällige Schäden nicht haftbar gemacht werden.

Transporte / CO2 / LSVA / Ökologie / Gebinde

· Für zusätzliche Transporte, welche ausserhalb der Tourenplanung liegen und welche durch den Kunden verursacht werden, bspw. infolge zu später Bestellung von Mietwäsche, wird eine Aufwandentschädigung von CHF 50.00 – CHF 150.00, je nach Distanz erhoben.

· Exogene Kosten, wie LSVA, volatile Energiekosten und Treibstoffzölle werden mit 6% von der jeweiligen monatlichen Auftragssumme in Rechnung gestellt (ökolog Beitrag). Ausgenommen davon sind die Bereiche Verkauf, Beschriftung und Reparaturarbeiten.

· Der Kunde ist verpflichtet, die abgegebenen Gitterwagen und Gebinde sorgfältig zu behandeln und haftet für allfällige Schäden. Die Gitterwagen sind ausschliesslich für den Hin- und Rücktransport der Wäsche zu verwenden.

· Sämtliche Gitterwagen sind elektronisch erfasst und können rückverfolgt werden. Zu lange Standzeiten beim Kunden, ab 30 Tagen, oder bei Fremdbenützung, für interne Transporte oder Lagergestell, kann die ZENTRALWÄSCHEREI Chur eine wöchentliche Miete von CHF 5.00 pro Woche und Gitterwagen erheben.

Administration

· Es werden dem Kunden Lieferscheine und Rechnungen in Papierform gemäss dem ZWC-Standard zur Verfügung gestellt. Sollen die Formulare einen speziellen Inhalt anzeigen oder in spezieller Form digital zugestellt werden, welche nicht als Standard zur Verfügung stehen, wird eine Gebühr von CHF 6.00 pro Rechnung/Lieferschein erhoben.

· Es stehen die gängigsten elektronischen Zahlungsmethoden am Texcleanschalter (Textilreinigung) zur Verfügung. Beträge unter CHF 100.00 müssen direkt bar oder mit den erwähnten Zahlungsmethoden beglichen werden. Wird trotzdem eine Rechnung gewünscht wird ein Administrationsaufwand von CHF 10.00 verrechnet.

· Zahlungsfrist 30 Tage netto oder nach spezieller Vereinbarung. Ab der Mahnstufe 3 wird eine Gebühr von CHF 40.00 verrechnet.

Kleinmengenzuschlag

· Kleinmengenzuschlag für Eigen- und Mietwäsche (HORECA) CHF 10.00 pro Auftrag resp. Lieferung sofern die Auftragssumme kleiner als CHF 50.00 ist.

· Kleinmengenzuschlag für Beschriftung und Schneiderei CHF 5.00 pro Auftrag resp. Lieferung sofern die Auftragssumme kleiner als CHF 10.00 ist.

Claudio Hauser
Claudio Hauser

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